Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 27 AgrStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 AgrStatG Einzelerhebungen (vom 16.07.2019)
... umfassen folgende Einzelerhebungen: 1. Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 28), 2. Strukturerhebung der Forstbetriebe (§§ 29 bis 33). (2) ...
§ 28 AgrStatG Berichtszeit (vom 19.11.2022)
... Der Berichtszeitraum ist für 1. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 6 und 8 Buchstabe a und b : der in § 8 Absatz 2 geregelte Zeitraum, 2. das Erhebungsmerkmal nach § 27 ... a und b: der in § 8 Absatz 2 geregelte Zeitraum, 2. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe d sowie die Arbeitszeiten nach § 27 Absatz 2 Nummer 15 und 16: die Monate März 2022 bis ... das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe d sowie die Arbeitszeiten nach § 27 Absatz 2 Nummer 15 und 16 : die Monate März 2022 bis Februar 2023, 3. die Erhebungsmerkmale nach § 27 ... 15 und 16: die Monate März 2022 bis Februar 2023, 3. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe f, Nummer 22 Buchstabe b und d sowie Nummer 23 Buchstabe a : die letzten zwölf Monate vor dem Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung, ... dem Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung, 4. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 10 : das Kalenderjahr 2023, 5. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 11 und ... nach § 27 Absatz 2 Nummer 10: das Kalenderjahr 2023, 5. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 11 und 14 : die Kalenderjahre 2021 bis 2023, 6. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 ... 2 Nummer 11 und 14: die Kalenderjahre 2021 bis 2023, 6. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 12 Buchstabe b bis d : das laufende Pachtjahr, 7. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 13, ... 2 Nummer 12 Buchstabe b bis d: das laufende Pachtjahr, 7. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 13, 18, 19, 20 Buchstabe a und c bis f sowie Nummer 21 : das Kalenderjahr 2022, 8. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 20 ... a und c bis f sowie Nummer 21: das Kalenderjahr 2022, 8. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 20 Buchstabe b : die Kalenderjahre 2020 bis 2022, 9. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 ... 2 Nummer 20 Buchstabe b: die Kalenderjahre 2020 bis 2022, 9. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 22 Buchstabe c : die Monate Oktober 2022 bis Februar 2023. (2) Der Berichtszeitpunkt für ... Februar 2023. (2) Der Berichtszeitpunkt für die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 7 und 8 Buchstabe c ist der 1. März 2023. Der Berichtszeitpunkt für die übrigen ... März 2023. Der Berichtszeitpunkt für die übrigen Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 ist der Tag der ersten Aufforderung zur ...
§ 92 AgrStatG Hilfsmerkmale (vom 19.11.2022)
... 67, 10. Name und Anschrift des Unternehmens, das den Betrieb direkt kontrolliert, nach § 27 Absatz 2 Nummer 4 ...
§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022)
... die Viehbestände (§§ 18 bis 20a) und die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 28) dürfen auch Angaben, die auf Grund von Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und ... auskunftspflichtig. (7) Für die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 28) und die Strukturerhebung der Forstbetriebe (§§ 29 bis 32) sollen die ... der Forstbetriebe (§§ 29 bis 32) sollen die Lagekoordinaten des Betriebssitzes ( § 27 Absatz 2 Nummer 1 , § 31 Absatz 2 Nummer 1) unter Verwendung von Verwaltungsdaten erhoben werden. ...
§ 94a AgrStatG Verordnungsermächtigung (vom 19.11.2022)
... die Viehbestände (§§ 18 bis 20a), die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 28) und die Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung (§§ 52 bis 54), auch als ...
§ 97 AgrStatG Betriebsregister (vom 19.11.2022)
... (§§ 20, 20a), 3. Erhebungsmerkmale der Agrarstrukturerhebung ( § 27 ), 4. Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe (§ 31 Absatz 2 und ...
§ 98 AgrStatG Übermittlung, Verwendung und Veröffentlichung von Einzelangaben (vom 19.11.2022)
... und der Statistik im Handel verwenden. Die Angaben zur Bewässerung im Freiland nach § 27 Absatz 2 Nummer 20 Buchstabe a und Nummer 21 dürfen zusammen mit den Hilfsmerkmalen nach § 92 Nummer 1 bis 4 für die Auswahl von ... nach Ländern mit statistischen Ergebnissen aus der Erhebung der Geflügelbestände ( § 27 Absatz 2 Nummer 7 Buchstabe c ), den Erhebungen in Unternehmen mit Hennenhaltung und in Geflügelschlachtereien (§ 48 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz (RiRegDG)
neugefasst durch B. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1280; zuletzt geändert durch Artikel 105 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
§ 2 RiRegDG Verarbeitung von Daten (vom 26.11.2019)
... 18 bis 20a des Agrarstatistikgesetzes, der Agrarstrukturerhebung nach den §§ 25 bis 27 des Agrarstatistikgesetzes und der Feststellung der Grundgesamtheit nach § 97a des Agrarstatistikgesetzes.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1975
Artikel 1 3. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... „6 und 12" durch die Angabe „6, 12 und 17" ersetzt. 5. § 27 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... (§§ 20, 20a), 3. Erhebungsmerkmale der Agrarstrukturerhebung (§ 27 Absatz 1 und 1a), 4. Erhebungsmerkmale der Landwirtschaftszählung (§ 30 ...

Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes
G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Artikel 1 AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Wörter „in Form einer Landwirtschaftszählung" gestrichen. 7. Die §§ 27 und 28 werden wie folgt gefasst: „§ 27 Erhebungsart und ... gestrichen. 7. Die §§ 27 und 28 werden wie folgt gefasst: „ § 27 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale (1) Die Erhebung wird als Stichprobe bei ... (1) Der Berichtszeitraum ist für 1. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 6 und 8 Buchstabe a und b : der in § 8 Absatz 2 geregelte Zeitraum, 2. das Erhebungsmerkmal nach § 27 ... a und b: der in § 8 Absatz 2 geregelte Zeitraum, 2. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe d sowie die Arbeitszeiten nach § 27 Absatz 2 Nummer 15 und 16: die Monate März 2022 bis ... das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe d sowie die Arbeitszeiten nach § 27 Absatz 2 Nummer 15 und 16 : die Monate März 2022 bis Februar 2023, 3. die Erhebungsmerkmale nach § 27 ... 15 und 16: die Monate März 2022 bis Februar 2023, 3. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe f, Nummer 22 Buchstabe b und d sowie Nummer 23 Buchstabe a : die letzten zwölf Monate vor dem Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung, ... dem Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung, 4. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 10 : das Kalenderjahr 2023, 5. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 11 und ... § 27 Absatz 2 Nummer 10: das Kalenderjahr 2023, 5. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 11 und 14 : die Kalenderjahre 2021 bis 2023, 6. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 ... 2 Nummer 11 und 14: die Kalenderjahre 2021 bis 2023, 6. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 12 Buchstabe b bis d : das laufende Pachtjahr, 7. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 13, ... 2 Nummer 12 Buchstabe b bis d: das laufende Pachtjahr, 7. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 13, 18, 19, 20 Buchstabe a und c bis f sowie Nummer 21 : das Kalenderjahr 2022, 8. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 20 ... a und c bis f sowie Nummer 21: das Kalenderjahr 2022, 8. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 20 Buchstabe b : die Kalenderjahre 2020 bis 2022, 9. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 ... Nummer 20 Buchstabe b: die Kalenderjahre 2020 bis 2022, 9. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 22 Buchstabe c : die Monate Oktober 2022 bis Februar 2023. (2) Der Berichtszeitpunkt für die ... 2022 bis Februar 2023. (2) Der Berichtszeitpunkt für die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 7 und 8 Buchstabe c ist der 1. März 2023. Der Berichtszeitpunkt für die übrigen Erhebungsmerkmale nach ... ist der 1. März 2023. Der Berichtszeitpunkt für die übrigen Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung." 8. § 59 Satz 2 ... 11. In § 92 Nummer 10 sowie in § 93 Absatz 7 Satz 1 wird jeweils die Angabe „ § 27 Absatz 1" durch die Angabe „§ 27 Absatz 2" ersetzt. 12. In § ... 93 Absatz 7 Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 27 Absatz 1" durch die Angabe „ § 27 Absatz 2" ersetzt. 12. In § 94a Nummer 4 werden die Wörter ... 98 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „ § 27 Absatz 1 Nummer 7" durch die Wörter „§ 27 Absatz 2 Nummer 20 Buchstabe a und Nummer ... 4 werden die Wörter „§ 27 Absatz 1 Nummer 7" durch die Wörter „ § 27 Absatz 2 Nummer 20 Buchstabe a und Nummer 21" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter ... a und Nummer 21" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „ § 27 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c" durch die Wörter „§ 27 Absatz 2 Nummer 7 Buchstabe c" ... die Wörter „§ 27 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c" durch die Wörter „ § 27 Absatz 2 Nummer 7 Buchstabe c" ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1034
Artikel 1 4. AgrStatGÄndG
...  § 25 Erhebungseinheiten § 26 Erhebungszeitraum § 27 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale § 28 Berichtszeit Unterabschnitt ... umfassen folgende Einzelerhebungen: 1. Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 28), 2. Strukturerhebung der Forstbetriebe (§§ 29 bis 33).  ... im ersten Halbjahr 2020 in Form einer Landwirtschaftszählung durchgeführt. § 27 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale (1) Folgende Erhebungsmerkmale sind allgemein zu ... Der Berichtszeitraum ist für 1. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 1 Nummer 6 und 9 Buchstabe a und b : der in § 8 Absatz 2 geregelte Zeitraum, 2. die Erhebungsmerkmale nach § 27 ... a und b: der in § 8 Absatz 2 geregelte Zeitraum, 2. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 1 Nummer 7 und 14 sowie nach Absatz 2 Nummer 4 bis 6 und 11: das Kalenderjahr 2019, 3. das ... Absatz 2 Nummer 4 bis 6 und 11: das Kalenderjahr 2019, 3. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe d sowie die Arbeitszeiten nach Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 2: die Monate März 2019 bis Februar ... Nummer 2: die Monate März 2019 bis Februar 2020, 4. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe f sowie nach Absatz 2 Nummer 8 und 9: die letzten zwölf Monate vor dem Tag der ersten ... dem Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung, 5. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 1 Nummer 11 : das Kalenderjahr 2020, 6. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 1 Nummer 12 und ... § 27 Absatz 1 Nummer 11: das Kalenderjahr 2020, 6. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 1 Nummer 12 und 16 : die Kalenderjahre 2018 bis 2020, 7. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 1 ... 1 Nummer 12 und 16: die Kalenderjahre 2018 bis 2020, 7. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 1 Nummer 13 Buchstabe b bis d : das laufende Pachtjahr, 8. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 10: ... 1 Nummer 13 Buchstabe b bis d: das laufende Pachtjahr, 8. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 10 : das laufende Wirtschaftsjahr. Der Berichtszeitpunkt für die Erhebungsmerkmale ... laufende Wirtschaftsjahr. Der Berichtszeitpunkt für die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 1 Nummer 8 und Nummer 9 Buchstabe c sowie nach Absatz 2 Nummer 7 ist der 1. März 2020. Der Berichtszeitpunkt für die ... ist der 1. März 2020. Der Berichtszeitpunkt für die übrigen Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 1 und 2 ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung. Unterabschnitt 3 ... „10. Name und Anschrift des Unternehmens, das den Betrieb direkt kontrolliert, nach § 27 Absatz 1 Nummer 4 ." 8. § 93 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 1 ... ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „(§§ 25 bis 27 )" durch die Angabe „(§§ 25 bis 28)" ersetzt. c) Absatz 7 ... 1 wird die Angabe „(§§ 25 bis 27)" durch die Angabe „(§§ 25 bis 28)" ersetzt. c) Absatz 7 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 1 wird wie folgt gefasst: „Für die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 28) und die Strukturerhebung der Forstbetriebe (§§ 29 bis 32) sollen die ... der Forstbetriebe (§§ 29 bis 32) sollen die Lagekoordinaten des Betriebssitzes ( § 27 Absatz 1 Nummer 1 , § 31 Absatz 2 Nummer 1) unter Verwendung von Verwaltungsdaten erhoben werden."  ... werden." 9. In § 94a Nummer 5 wird die Angabe „(§§ 25 bis 27 )" durch die Angabe „(§§ 25 bis 28)" ersetzt. 10. § 97 ... 5 wird die Angabe „(§§ 25 bis 27)" durch die Angabe „(§§ 25 bis 28)" ersetzt. 10. § 97 wird wie folgt geändert: a) ... Satz 4 wird wie folgt geändert: aaa) In Nummer 3 wird die Angabe „( § 27 Absatz 1 und 1a )" durch die Angabe „(§ 27)" ersetzt. bbb) Nummer 4 wird wie ... In Nummer 3 wird die Angabe „(§ 27 Absatz 1 und 1a)" durch die Angabe „( § 27 )" ersetzt. bbb) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. ... die Wörter „nach § 32 Absatz 2 Nummer 4" durch die Wörter „nach § 27 Absatz 1 Nummer 7" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „(§ 27 ... Absatz 1 Nummer 7" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „( § 27 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe c )" durch die Wörter „(§ 27 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c)" ersetzt. ... Wörter „(§ 27 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe c)" durch die Wörter „( § 27 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c )" ersetzt. 13. § 99 wird ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... die Jahre 2010 und 2016 in die Erhebung einbezogen. Bei ihnen werden nur die Angaben nach § 27 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie nach § 27 Absatz 1 Nummer 3 zu den Hauptnutzungsarten ... Bei ihnen werden nur die Angaben nach § 27 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie nach § 27 Absatz 1 Nummer 3 zu den Hauptnutzungsarten einschließlich der Flächen mit ... der Flächen mit schnellwachsenden Baumarten erhoben." 10. § 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden die Wörter ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... 25 Erhebungseinheiten § 26 Erhebungsart und Erhebungsprogramm § 27 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit Unterabschnitt 3 Haupterhebung der ... die Wörter „sind alle zwei Jahre Bestandteil der Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 29) und werden in den Jahren ohne Agrarstrukturerhebung" durch das Wort ... (2) Abweichend von Absatz 1 werden 1. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5, 6 und 12 im Jahr 2016 allgemein erhoben, 2. das ... bis 3, 5, 6 und 12 im Jahr 2016 allgemein erhoben, 2. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Abs. 1 Nr. 16 Buchstabe d im Jahr 2010 in der in Absatz 1 genannten Stichprobe erhoben,  ... in der in Absatz 1 genannten Stichprobe erhoben, 3. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Abs. 1 Nr. 7 im Jahr 2010 nicht erhoben, 4. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Abs. 1 ... § 27 Abs. 1 Nr. 7 im Jahr 2010 nicht erhoben, 4. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Abs. 1 Nr. 12 im Jahr 2013 nicht erhoben, 5. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Abs. ... 27 Abs. 1 Nr. 12 im Jahr 2013 nicht erhoben, 5. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Abs. 1 in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg auch in den Jahren 2013 und 2016 allgemein ... in § 91 Abs. 1 Nr. 1 genannten Bedingungen erfüllen, werden nur die Angaben nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 zu den Hauptnutzungsarten ... erfüllen, werden nur die Angaben nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 zu den Hauptnutzungsarten einschließlich der Flächen mit schnellwachsenden ... einschließlich der Flächen mit schnellwachsenden Baumarten erhoben. § 27 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit (1) Erhebungsmerkmale der Agrarstrukturerhebung ... 2010 bei allen Erhebungseinheiten, die über bewässerbare Fläche im Freiland (§ 27 Abs. 1 Nr. 4) verfügen, für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 2 Nr. 4, 2. ... die Viehbestände (§§ 18 bis 20a) und die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 27 ) dürfen auch Angaben, die auf Grund von Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und ... auskunftspflichtig. (7) Für die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 27 ) sollen die Lagekoordinaten des Betriebssitzes (§ 27 Abs. 1 Nr. 1) unter Verwendung von ... (§§ 25 bis 27) sollen die Lagekoordinaten des Betriebssitzes (§ 27 Abs. 1 Nr. 1) unter Verwendung von Verwaltungsdaten erhoben werden. Insoweit sind die nach ... die Viehbestände (§§ 18 bis 20a), die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 27 ) und die Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung (§§ 52 bis 54), auch als ... Erhebung über die Viehbestände (§§ 20, 20a), der Agrarstrukturerhebung (§ 27 Abs. 1), der Landwirtschaftszählung (§ 30 Abs. 1), der Erhebung über ... In Absatz 4 wird die Angabe „(§ 19 Abs. 1 Nr. 1)" durch die Angabe „(§ 27 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe c)" ersetzt. c) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 ...
Artikel 3 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... ersetzt und werden die Wörter „der Agrarstrukturerhebung nach den §§ 25 bis 27 des Agrarstatistikgesetzes und der Feststellung der Grundgesamtheit nach § 97a des ...