Zitierungen von § 59 AgrStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 60 AgrStatG Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
... Erhebungsmerkmale der Schlachtungsstatistik sind die Zahl der in § 59 genannten Tiere nach Herkunft, Tierart und Kategorie, Art der Schlachtung sowie der ...
§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022)
... und Fleischuntersuchung zuständigen Landesbehörden für die Erhebung nach § 59 , die für die Preismeldung für Schlachtkörper nach § 7 Abs. 1  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes
G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Artikel 1 AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... § 27 Absatz 2 ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung." 8. § 59 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Erhoben werden die Merkmale über die Schlachtungen ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... und 93/25/EWG des Rates (ABl. L 321 vom 1.12.2008, S. 1) schlachten." 13. § 59 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden die Wörter „des ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Einzelerhebungen Unterabschnitt 2 Erhebung über Schlachtungen § 59 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale § 60 Erhebungsmerkmale und ... §§ 33 bis 43 (weggefallen)". 8. In § 59 Satz 2 werden das Wort „Kälbern" und das anschließende Komma gestrichen. ... und Fleischuntersuchung zuständigen Landesbehörden für die Erhebung nach § 59 , die für die Preismeldung für Schlachtkörper nach § 7 Abs. 1 der Ersten ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed