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Zitierungen von § 61 AgrStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 62 AgrStatG Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
... der Schlachtgewichtsstatistik sind das Gesamtschlachtgewicht und die Zahl der in § 61 genannten Tiere nach Kategorien und Handelsklassen. (2) Der Berichtszeitraum für ...
§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022)
... zuständigen Landesbehörden für die Erhebung nach § 61 jeweils bis spätestens zum zehnten Tag des darauffolgenden Monats, 5. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... und Berichtszeitraum Unterabschnitt 3 Schlachtgewichtsstatistik § 61 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale § 62 Erhebungsmerkmale und ... Wort „Kälbern" und das anschließende Komma gestrichen. 9. § 61 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Es werden Merkmale über Schlachtgewichte ... zuständigen Landesbehörden für die Erhebung nach § 61 jeweils bis spätestens zum zehnten Tag des darauffolgenden Monats, 5. die nach ...
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