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Zitierungen von § 66 AgrStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022)
... mit Hennenhaltung, nach § 55 für die Erhebung in Geflügelschlachtereien, nach § 66 für die Hochsee- und Küstenfischereistatistik, bei Anlandungen auf Seefischmärkten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Unterabschnitt 2 Hochsee- und Küstenfischereistatistik § 66 Erhebungseinheiten § 67 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale ... gefasst: „Fischerei- und Aquakulturstatistik". 15. Dem § 66 wird folgender Unterabschnitt vorangestellt: „Unterabschnitt 1 Allgemeine ... Hennenhaltung, nach § 55 für die Erhebung in Geflügelschlachtereien, nach § 66 für die Hochsee- und Küstenfischereistatistik, bei Anlandungen auf Seefischmärkten ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Abschnitt 10 Hochsee- und Küstenfischereistatistik § 66 Erhebungseinheiten § 67 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale ... Hennenhaltung, nach § 55 für die Erhebung in Geflügelschlachtereien, nach § 66 für die Hochsee- und Küstenfischereistatistik, bei Anlandungen auf Seefischmärkten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7292/v143771.htm