Artikel 5 - Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Verordnungen (MarktRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Neubekanntmachung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der durch die Artikel 1 bis 3 geänderten Verordnungen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 MarktRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarktRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
B. v. 26.10.2006 BGBl. I S. 2376
Bekanntmachung BetrPrämDurchfVNB
... Grund des Artikels 5 der Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Verordnungen vom 20. Juli 2006 (BGBl. I ...


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