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Zitierungen von § 82 EnergieStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 82 EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnergieStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... den Anmeldepflichtigen zuständigen Hauptzollamt abzugeben." 52. § 82 wird wie folgt gefasst: „§ 82 Nicht leitungsgebundene Einfuhr ... abzugeben." 52. § 82 wird wie folgt gefasst: „§ 82 Nicht leitungsgebundene Einfuhr Erdgas aus Drittländern und Drittgebieten ist in ...
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