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Zitierungen von § 93 EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 93 EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 1 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... bis 32 und 38 des Gesetzes". e) Die Zwischenüberschrift nach der Angabe zu § 93 wird gestrichen. f) Die Angabe zu § 94 wird wie folgt gefasst:  ... 1 Satz 4 wird aufgehoben. 26. § 92 Absatz 2 Satz 4 wird aufgehoben. 27. § 93 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 4 wird aufgehoben. b) Nach ...

Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... 1 Satz 1, § 90 Absatz 1 Satz 1, § 91 Absatz 1 Satz 1, § 92 Absatz 2 Satz 1, § 93 Absatz 1 Satz 1, § 94 Absatz 1 Satz 1, § 95 Absatz 1 Satz 1, § 96 Absatz 2 Satz 1, ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
...  „§ 84a Allgemeine Erlaubnis". g) Die Angabe zu § 93 wird wie folgt gefasst: „§ 93 Steuerentlastung für zum Verheizen oder ... g) Die Angabe zu § 93 wird wie folgt gefasst: „§ 93 Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete ... auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer festgesetzt worden ist." 37. § 93 wird wie folgt geändert: a) Die Paragrafenüberschrift wird wie folgt ... a) Die Paragrafenüberschrift wird wie folgt gefasst: „§ 93 Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete ...
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