interne Verweise§ 102b EnergieStV Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftfahrzeugen (vom 01.07.2021) ... Steuerentlastung anzuzeigen. (3) Die für jeden Entlastungsabschnitt nach § 102 Absatz 2 zu erstellenden Berechnungsbögen zum Antrag auf Steuerentlastung müssen folgende Angaben ... führende buchmäßige Nachweis ist entsprechend dem jeweiligen Entlastungsabschnitt ( § 102 Absatz 2 ) abzuschließen. Werden betriebliche Aufzeichnungen geführt, die den Nachweis ...
Zitat in folgenden NormenStromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
V. v. 31.05.2000 BGBl. I S. 794; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... 100a Verwendung von Wärme durch andere Unternehmen". j) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst: „§ 102 Steuerentlastung für den ... j) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst: „§ 102 Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines". ... öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines". k) Nach der Angabe zu § 102 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 102a Steuerentlastung für ... (4) § 100 Absatz 3 bis 5 und § 100a gelten entsprechend." 47. § 102 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 102 Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines". ... den Streckenunterhalt und zur Sicherung des Fahrbetriebs." 48. Nach § 102 werden folgende §§ 102a und 102b eingefügt: „§ 102a ... buchmäßige Nachweis ist entsprechend dem jeweiligen Entlastungsabschnitt (§ 102 Absatz 2) abzuschließen. Werden betriebliche Aufzeichnungen geführt, die den Nachweis ... Steuerentlastung anzuzeigen. (3) Die für jeden Entlastungsabschnitt nach § 102 Absatz 2 zu erstellenden Berechnungsbögen zum Antrag auf Steuerentlastung müssen ... buchmäßige Nachweis ist entsprechend dem jeweiligen Entlastungsabschnitt (§ 102 Absatz 2) abzuschließen. Werden betriebliche Aufzeichnungen geführt, die den Nachweis ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7310/v144086.htm