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Zitierungen von § 102 EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 102 EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 102a EnergieStV Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Schienenbahnen (vom 30.09.2011)
... buchmäßige Nachweis ist entsprechend dem jeweiligen Entlastungsabschnitt (§ 102 Absatz 2) abzuschließen. Werden betriebliche Aufzeichnungen geführt, die den ...
§ 102b EnergieStV Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftfahrzeugen (vom 01.07.2021)
... Steuerentlastung anzuzeigen. (3) Die für jeden Entlastungsabschnitt nach § 102 Absatz 2 zu erstellenden Berechnungsbögen zum Antrag auf Steuerentlastung müssen folgende Angaben ... führende buchmäßige Nachweis ist entsprechend dem jeweiligen Entlastungsabschnitt ( § 102 Absatz 2 ) abzuschließen. Werden betriebliche Aufzeichnungen geführt, die den Nachweis ...
 
Zitat in folgenden Normen

Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
V. v. 31.05.2000 BGBl. I S. 794; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 17d StromStV Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines (vom 01.01.2018)
... Strom betriebenen Anlagen des Fahrzeugs. Zum Umfang der notwendigen Betriebsfahrten gilt § 102 Absatz 6 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 1 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Satz 4 wird aufgehoben. 42. § 101 Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben. 43. § 102 Absatz 1 Satz 4 wird aufgehoben. 44. § 105a Absatz 4 Satz 4 wird aufgehoben. 45. § ...

Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Satz 1, § 96 Absatz 2 Satz 1, § 97 Absatz 1 Satz 1, § 98 Absatz 1 Satz 1 und § 102 Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „beim zuständigen Hauptzollamt" ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... 100a Verwendung von Wärme durch andere Unternehmen". j) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst: „§ 102 Steuerentlastung für den ... j) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst: „§ 102 Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines".  ... öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines". k) Nach der Angabe zu § 102 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 102a Steuerentlastung für ... (4) § 100 Absatz 3 bis 5 und § 100a gelten entsprechend." 47. § 102 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 102 Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines".  ... den Streckenunterhalt und zur Sicherung des Fahrbetriebs." 48. Nach § 102 werden folgende §§ 102a und 102b eingefügt: „§ 102a ... buchmäßige Nachweis ist entsprechend dem jeweiligen Entlastungsabschnitt (§ 102 Absatz 2) abzuschließen. Werden betriebliche Aufzeichnungen geführt, die den Nachweis ... Steuerentlastung anzuzeigen. (3) Die für jeden Entlastungsabschnitt nach § 102 Absatz 2 zu erstellenden Berechnungsbögen zum Antrag auf Steuerentlastung müssen ... buchmäßige Nachweis ist entsprechend dem jeweiligen Entlastungsabschnitt (§ 102 Absatz 2) abzuschließen. Werden betriebliche Aufzeichnungen geführt, die den Nachweis ...