Zitierungen von § 91a EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 91a EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 1 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Satz 4 wird aufgehoben. 24. § 91 Absatz 1 Satz 4 wird aufgehoben. 25. § 91a Absatz 1 Satz 4 wird aufgehoben. 26. § 92 Absatz 2 Satz 4 wird aufgehoben. 27. § ...

Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... l) Nach der Angabe zu § 91 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 91a Steuerentlastung für Erdgas bei Einspeisung".  ... ersetzt. 56. Nach § 91 wird folgender § 91a eingefügt: „§ 91a Steuerentlastung für Erdgas bei Einspeisung ... 56. Nach § 91 wird folgender § 91a eingefügt: „§ 91a Steuerentlastung für Erdgas bei Einspeisung (1) Die Steuerentlastung nach § ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer festgesetzt worden ist." 35. § 91a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 werden die Wörter „in ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Artikel 1 4. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... kann einmalig für jeweils ein Kalenderjahr ausgeübt werden." 15. § 91a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ...


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