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Zitierungen von § 99a EnergieStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 99a EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnergieStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 80 EnergieStV Vorauszahlungen (vom 01.07.2021)
... worden sind; 3. § 53a Absatz 1 oder Absatz 4 des Gesetzes a) die nach § 99a Absatz 4 erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller bereits vorgelegt worden sind und b) im ... § 15 Absatz 3 Satz 1 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung bestimmt sowie die nach § 99a Absatz 5 erforderliche Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten bereits vorgelegt worden ist; ... vorgelegt worden ist; 4. § 53a Absatz 6 des Gesetzes a) die nach § 99a Absatz 4 erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller bereits vorgelegt worden sind und b) die ...
§ 98 EnergieStV Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme, Allgemeines (vom 01.01.2018)
... zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme genutzt, ist dem Antrag nach § 99 oder § 99a zusätzlich für jede die mechanische oder die thermische Energie verwendende andere ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 1 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... „Zu den §§ 53 und 53a des Gesetzes". h) Die Angabe zu § 99a wird wie folgt gefasst: „§ 99a Steuerentlastung für die gekoppelte ... h) Die Angabe zu § 99a wird wie folgt gefasst: „ § 99a Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme". i) ... zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme genutzt, ist dem Antrag nach § 99 oder § 99a zusätzlich für jede die mechanische oder die thermische Energie verwendende andere ... zu prüfen." 35. § 99 Absatz 1 Satz 4 wird aufgehoben. 36. § 99a wird wie folgt gefasst: „§ 99a Steuerentlastung für die gekoppelte ... 1 Satz 4 wird aufgehoben. 36. § 99a wird wie folgt gefasst: „ § 99a Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (1) Die ...
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Buchstabe a werden die Wörter „§ 99d Absatz 4" durch die Wörter „ § 99a Absatz 4" ersetzt. cc) In Buchstabe b werden die Wörter „des § ... 1" und werden die Wörter „§ 99d Absatz 5" durch die Wörter „ § 99a Absatz 5" ersetzt. c) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt: ... eingefügt: „4. § 53a Absatz 6 des Gesetzes a) die nach § 99a Absatz 4 erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller bereits vorgelegt worden sind und b) die ...
Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158
Artikel 2 EnSTransVEV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... eines Kalenderjahres mindestens 10.000 Euro beträgt." 7. § 99a Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Entlastungsabschnitt ist das Kalenderjahr. ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 1 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Steuerentlastung für die Stromerzeugung Zu § 53a des Gesetzes § 99a Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme ... bereits vorgelegt worden sind; 3. § 53a des Gesetzes a) die nach § 99a Absatz 3 erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller bereits vorgelegt worden sind und b) die ... 98 bis 99 werden durch die folgenden Zwischenüberschriften und die folgenden §§ 98 bis 99d ersetzt: „Zu den §§ 53 bis 53b des Gesetzes § ... mit dem nächsten Antrag mitzuteilen. Zu § 53a des Gesetzes § 99a Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme ...
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