Zitierungen von § 91b EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 91b EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Artikel 1 4. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... kann einmalig für jeweils ein Kalenderjahr ausgeübt werden." 16. § 91b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ...


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