Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 103a EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 103a EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... v) Nach der Zwischenüberschrift wird folgende Angabe eingefügt: „ § 103a Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)". ... für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)". w) Nach § 103a wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu § 58a des ... § 58 des Gesetzes". 66. Nach der Zwischenüberschrift wird folgender § 103a eingefügt: „§ 103a Steuerentlastung für ausländische ... Nach der Zwischenüberschrift wird folgender § 103a eingefügt: „ § 103a Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)  ... oder der daraus erzeugten Wärme zu entnehmen sein müssen." 67. Nach § 103a wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu § 58a des ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Artikel 1 4. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung beim Hauptzollamt gestellt wird." 30. § 103a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ...