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Zitierungen von § 103b EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 103b EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... x) Nach der Zwischenüberschrift wird folgende Angabe eingefügt: „ § 103b Steuerentlastung im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ... § 58a des Gesetzes". 68. Nach der Zwischenüberschrift wird folgender § 103b eingefügt: „§ 103b Steuerentlastung im Zusammenhang mit der ... Nach der Zwischenüberschrift wird folgender § 103b eingefügt: „ § 103b Steuerentlastung im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Artikel 1 4. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... kann einmalig für jeweils ein Kalenderjahr ausgeübt werden." 31. § 103b wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst:  ...
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