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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (2. TierSchNutztVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Neubekanntmachung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. TierSchNutztVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. TierSchNutztVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
neugefasst durch B. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 2043; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 29.01.2021 BGBl. I S. 146
Eingangsformel TierSchNutztV
... Grund des Artikels 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 1. August ...