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Anlage 1 - Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1827 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
Geltung ab 01.10.2006; FNA: 7830-1-6 Organisation und Aufbau
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Geltung ab 01.10.2006; FNA: 7830-1-6 Organisation und Aufbau
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Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1, 2 und 3) Fachgebiete und Gesamtstundenzahlen *)
Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
1. Physik einschließlich Grundlagen der Strahlenphysik | 56 Std. |
2. Chemie | 126 Std. |
3. Zoologie | 70 Std. |
4. Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen | 70 Std. |
5. Biometrie | 28 Std. |
6. Berufsfelderkundung (Medizinische Terminologie, Geschichte der Veterinärmedizin, Berufskunde) | 42 Std. |
7. Anatomie | 224 Std. |
8. Histologie und Embryologie | 98 Std. |
9. Landwirtschaftslehre | 28 Std. |
10. Tierhaltung und Tierhygiene | 56 Std. |
11. Allgemeine und Klinische Radiologie | 42 Std. |
12. Physiologie; Biochemie | 280 Std. |
13. Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung | 84 Std. |
14. Klinische Propädeutik | 98 Std. |
15. Tierschutz und Ethologie | 84 Std. |
16. Labortierkunde | 14 Std. |
17. Tierernährung und Futtermittelkunde | 98 Std. |
18. Gerichtliche Veterinärmedizin, Tierärztliches Berufs- und Standesrecht | 28 Std. |
19. Geflügelkrankheiten | 28 Std. |
20. Pharmakologie und Toxikologie einschließlich Klinischer Pharmakologie; Arznei- und Betäubungsmittelrecht, Arzneiverordnungs- und anfertigungslehre, Rückstandsbildung und -vermeidung, Risikoerfassung | 126 Std. |
21. Bakteriologie, Mykologie, Virologie, Parasitologie, Immunologie, Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie | 266 Std. |
22. Krankheiten der Reptilien, Amphibien, Fische sowie der Bienen | 28 Std. |
23. Allgemeine Pathologie, Spezielle pathologische Anatomie und Histologie einschließlich Obduktionen | 182 Std. |
24. Innere Medizin einschließlich Laboratoriumsdiagnostik, Diätetik Reproduktionsmedizin einschließlich Neugeborenen- und Euterkrankheiten Chirurgie und Anästhesiologie, Augenkrankheiten, Zahnheilkunde, Huf- und Klauenkrankheiten Bestandsbetreuung und Ambulatorik | 420 Std. |
25. Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene, Technologie und Qualitätssicherung, Lebensmitteltoxikologie, Rückstandsbeurteilung, Lebensmittelrecht und Untersuchung von Lebensmitteln; Milchkunde einschließlich Technologie und Qualitätssicherung, Mikrobiologie der Milch und Milchuntersuchungen; Fleisch- und Geflügelfleischhygiene einschließlich Technologie und Qualitätssicherung | 252 Std. |
26. Klinische Ausbildung in den Fächern Nr. 19, 22 und 24 | 518 Std. |
27. Querschnittsunterricht | 196 Std. |
28. Übungen in Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung | 70 Std. |
29. Praktische Ausbildung in einer tierärztlichen Praxis oder tierärztlichen Klinik | 850 Std. |
30. Praktische Ausbildung in der Hygienekontrolle, Lebensmittelüberwachung und -untersuchung sowie in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung | 175 Std. |
31. Praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen | 75 Std. |
32. Wahlpflichtveranstaltungen, an denen der oder die Studierende zusätzlich teilzunehmen hat | 308 Std. |
5 020 Std. |
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- *)
- Die Bezeichnung der Lehrveranstaltungen und eine etwaige Zusammenfassung verschiedener Fachgebiete zu gemeinsamen Lehrveranstaltungen werden durch diese Anlage nicht berührt.
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Zitierungen von Anlage 1 TAppV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 TAppV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TAppV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 TAppV Unterrichtsveranstaltungen
... verknüpft werden. Die Universität führt zu diesem Zweck in den in Anlage 1 genannten Fächern insbesondere Vorlesungen, Seminare, klinische Demonstrationen und ... Praktika, durchschnittlich 30 Wochenstunden betragen. Sie müssen die in der Anlage 1 aufgeführten Fachgebiete mit den vorgesehenen Stundenzahlen enthalten. (3) Die ... (3) Die Universität hat Wahlpflichtveranstaltungen in Fächern der Anlage 1 anzubieten, an denen die Studierenden im Umfange von mindestens 308 Stunden vom ersten bis neunten ...
§ 3 TAppV Erprobungsklausel (vom 30.12.2016)
... die Universitäten vorbehaltlich des Absatzes 2 Abweichungen der Stundenzahl zu den in Anlage 1 aufgeführten Fächern um bis zu 20 vom Hundert von der Gesamtstundenzahl vorsehen. ... sind Fächer mit einer Stundenzahl von 28 und weniger sowie die in Anlage 1 Nr. 28 bis 31 aufgeführten Fächer ausgenommen. (3) Die Abweichungen nach ...
§ 43 TAppV Radiologie
... (Prüfungsinhalte aus den Nummern 4 bis 8 des Grundkurses im Strahlenschutz nach Anlage 1 der Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde; GMBl 2005 S. 666). (2) Die ... erfolgreich abgelegte Prüfung nach Absatz 1 wird als Grundkurs im Strahlenschutz nach Anlage 1 der Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde anerkannt, wenn die zuständige Stelle ... zuständige Stelle vorher festgestellt hat, dass die Voraussetzungen (Lehrinhalte aus Anlage 1 der Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde) erfüllt sind. (3) Der Erwerb ...
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