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Artikel 1 - Dritter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze (3. StVÄndLGrNL-NRW k.a.Abk.)
Artikel 1
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze. Die Änderungen sind in der Anlage auf zwei Kartenblättern grafisch dargestellt. Die Kartenblätter sind Bestandteil dieses Staatsvertrages.
(2) Es gehen nachfolgend aufgeführte Flurstücke vom Land Niedersachsen auf das Land Nordrhein-Westfalen über:
Im Gebiet der Gemeinde Bad Essen, Gemarkung Dahlinghausen,
Flur 24, Flurstücke 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76 und Flur 5, Flurstücke 1/3, 2/2, 3/8, 4/11, 4/12.
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Zitierungen von Artikel 1 Dritter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. StVÄndLGrNL-NRW verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. StVÄndLGrNL-NRW selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Dritten Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
B. v. 01.08.2006 BGBl. 2006 I S. 1859
Bekanntmachung 3. StVÄndLGrNL-NRW-InkrBek
... und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 250). Die in Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter wurden in den in Absatz 1 genannten ...
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