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Bekanntmachung - Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Dritten Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze (3. StVÄndLGrNL-NRW-InkrBek k.a.Abk.)

B. v. 01.08.2006 BGBl. 2006 I S. 1859
Geltung ab 12.08.2006; FNA: 101-11-11 Hoheitsgebiet

Bekanntmachung



Zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde am 15./28. Dezember 2005 der Dritte Staatsvertrag über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Niedersachsen mit Gesetz vom 23. März 2006 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 170) und der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen mit Gesetz vom 26. April 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 154) zugestimmt.

Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 4 Abs. 2 am 1. Juni 2006 in Kraft getreten (Bekanntmachung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 6. Juni 2006 - Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 233/Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Mai 2006 - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 250).

Die in Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter wurden in den in Absatz 1 genannten Verkündungsblättern des Landes Niedersachsen und des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und liegen bei der Bezirksregierung in Detmold und beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport - Regierungsvertretung Oldenburg - sowie bei den jeweils örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden zur Einsicht bereit.

Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.

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