Artikel 4 Aufhebung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (Dienstordnung - Allgemeiner Teil)
(2120-1-2)
Die Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (Dienstordnung - Allgemeiner Teil) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2120-1-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird als Bundesrecht aufgehoben.
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