Artikel 10 Aufhebung der Verordnung über die Gebühren für die Eintragung von Arzneispezialitäten in das Spezialitätenregister
(2121-50-1-10)
Die Verordnung über die Gebühren für die Eintragung von Arzneispezialitäten in das Spezialitätenregister vom 24. März 1971 (BGBl. I S. 313), geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 1975 (BGBl. I S. 2774), wird aufgehoben.
interne Verweise
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