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Artikel 12 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Arzneimittelgesetzes


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. August 2006 AMG § 10, § 40, § 77, § 110

(2121-51-1-2)

Das Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) wird wie folgt geändert:

1.
In § 10 Abs. 6 Nr. 1 Satz 4 wird die Angabe „Satz 1 und 2" durch die Angabe „Satz 2 und 3" ersetzt.

2.
In § 40 Abs. 2a Satz 3 wird die Angabe „Satz 1 Nr. 3" durch die Angabe „Satz 2 Nr. 3" ersetzt.

3.
In § 77 Abs. 2 werden die Wörter „Testsera, Testantigene," gestrichen.

4.
§ 110 Satz 2 wird aufgehoben.

 
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Zitierungen von Artikel 12 Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 BMASBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMASBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetzes, des Tierschutzgesetzes und des Arzneimittelgesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3294
Artikel 5 TierZRuaNOG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1869) geändert worden ist, wird die Angabe ...