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Artikel 42 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 42 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung einer Zusatzstatistik auf dem Gebiet der Sozialhilfe über laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt
Artikel 42 ändert mWv. 18. August 2006 SHLUStatV
(2170-3-4)
Die Verordnung zur Durchführung einer Zusatzstatistik auf dem Gebiet der Sozialhilfe über laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt vom 24. April 1972 (BGBl. I S. 730) wird aufgehoben.
Die Verordnung zur Durchführung einer Zusatzstatistik auf dem Gebiet der Sozialhilfe über laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt vom 24. April 1972 (BGBl. I S. 730) wird aufgehoben.
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