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Artikel 43 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 43 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung einer Zusatzstatistik auf dem Gebiet der Sozialhilfe über Hilfe zur Pflege


Artikel 43 ändert mWv. 18. August 2006 SHHiPflStatV

(2170-3-5)

Die Verordnung zur Durchführung einer Zusatzstatistik auf dem Gebiet der Sozialhilfe über Hilfe zur Pflege vom 12. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2536) wird aufgehoben.

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