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Artikel 45 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 45 Aufhebung der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens
(7611-5/822-3)
Die Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7611-5 und 822-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 79 Abs. 6 Nr. 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477), wird aufgehoben.
Die Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7611-5 und 822-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 79 Abs. 6 Nr. 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477), wird aufgehoben.
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