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Artikel 51 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 51 Aufhebung der Bestimmung von Berufsgruppen der Angestelltenversicherung
(821-1-1)
Die Bestimmung von Berufsgruppen der Angestelltenversicherung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 821-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Die Bestimmung von Berufsgruppen der Angestelltenversicherung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 821-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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