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Artikel 75 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 75 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der Unfallversicherung
(8231-2)
Die Verordnung zur Durchführung der Unfallversicherung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8231-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Die Verordnung zur Durchführung der Unfallversicherung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8231-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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