Artikel 92 Aufhebung der Neunten Verordnung über Änderungen der Bezugsgrößen für die Berechnung von Renten in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung
(8232-7-9)
Die Neunte Verordnung über Änderungen der Bezugsgrößen für die Berechnung von Renten in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung vom 20. Dezember 1965 (BGBl. I S. 2130) wird aufgehoben.
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