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Artikel 121 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 121 Aufhebung der Verordnung über die pauschale Feststellung der Höhe der Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für die Zeit vor dem 1. Januar 1957
(8232-31)
Die Verordnung über die pauschale Feststellung der Höhe der Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für die Zeit vor dem 1. Januar 1957 vom 14. Dezember 1971 (BGBl. I S. 1981) wird aufgehoben.
Die Verordnung über die pauschale Feststellung der Höhe der Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für die Zeit vor dem 1. Januar 1957 vom 14. Dezember 1971 (BGBl. I S. 1981) wird aufgehoben.
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