Artikel 212 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 212 Auflösung des KOV-Anpassungsgesetzes 1991



(830-7-11)

Die Artikel 2 und 7 des KOV-Anpassungsgesetzes 1991 vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1310), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2313) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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