Artikel 219 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 219 Aufhebung des Gesetzes zur Begrenzung der Erlöse für stationäre Krankenhausleistungen im Jahr 1999


Artikel 219 ändert mWv. 18. August 2006 KHBegrG

(860-5-17)

Das Gesetz zur Begrenzung der Erlöse für stationäre Krankenhausleistungen im Jahr 1999 vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3853, 3858) wird aufgehoben.



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