Artikel 225 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 225 Auflösung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts



(871-2)

Artikel III §§ 3, 5 und 10 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts vom 24. April 1974 (BGBl. I S. 981), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S. 1481) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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