Tools:
Update via:
Zitierungen von § 21 AGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 AGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 AGG Übergangsbestimmungen (vom 21.12.2012)
... aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft sind die §§ 19 bis 21 nicht auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die vor dem 18. August 2006 begründet worden ... einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind die §§ 19 bis 21 nicht auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die vor dem 1. Dezember 2006 begründet worden ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7323/v144522.htm