... geleitet." 3. § 26 wird durch die folgenden §§ 26 bis 26i ersetzt: „§ 26 Wahl der oder des Unabhängigen ... einzutreten und die gesetzlich begründete Pflicht, Straftaten anzuzeigen. § 26f Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für ...