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Artikel 2 - Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE k.a.Abk.)
Artikel 2 Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EGSCE verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGSCE selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel EGSCE
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- *) Artikel 2 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7328/a144652.htm