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Artikel 9 - Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Kostenordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. August 2006 KostO § 39

In § 39 Abs. 4 der Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 118 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Gesellschaftsverträgen" das Komma durch das Wort „und” ersetzt sowie nach dem Wort „Satzungen" die Wörter „und Statuten" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 EGSCE verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGSCE selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 12 EHUG Änderung sonstigen Bundesrechts
... 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911), wird wie folgt geändert: 1. ...