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Anlage 2 - Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE k.a.Abk.)

Anlage 2 (zu Artikel 4 Abs. 2)



„Inhaltsübersicht

Abschnitt 1

Allgemeines

§ 1 Zuständigkeit und Verfahren

§ 2 (weggefallen)

§ 3 Benachrichtigung der Beteiligten

§ 4 Bekanntmachung der Registereintragungen

§ 5 Bekanntmachungsblätter, Bekanntmachung bei Zweigniederlassungen

§ 6 Form der Anmeldung

§ 7 Sonstige Anzeigen und Erklärungen

§ 8 Form der einzureichenden Abschrift einer Urkunde

§ 9 (weggefallen)

§ 10 (weggefallen)

§ 11 (weggefallen)

Abschnitt 2

Eintragungen in das Genossenschaftsregister

§ 12 Einrichtung des Registers

§ 13 Registerakten

§ 14 (weggefallen)

§ 15 Eintragung der Satzung

§ 16 Eintragung von Satzungsänderungen

§ 17 (weggefallen)

§ 18 Vorstandsmitglieder, Prokuristen

§ 19 (weggefallen)

§ 20 Eintragung der Auflösung

§ 21 Anmeldepflicht bei Beendigung der Liquidation und Eintragungen bei Insolvenz § 21a (weggefallen)

§ 21b (weggefallen)

§ 22 Eintragung der Nichtigkeit der Genossenschaft

§ 23 Eintragung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Generalversammlung

§ 24 Berichtigung von Schreibfehlern

§ 25 Gestaltung des maschinell geführten Genossenschaftsregisters

§ 26 Inhalt der Eintragungen

§ 27 Übergangsregelung für das maschinell geführte Genossenschaftsregister

Anlage 1 Inhalt des Genossenschaftsregisters in spaltenweiser Wiedergabe

Anlage 2 Inhalt des Genossenschaftsregisters als fortlaufender Text"