Artikel 1 - Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2006 BKrFQG

(gesamter Text siehe Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BKrFQGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKrFQGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 BKrFQGEG Inkrafttreten
...  1 § 8 und Artikel 2 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt ...


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