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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Fahrpersonal (PersBefördRÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Weitere Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2007 PBefG § 9, § 17, § 52, § 62 (neu)
Das Personenbeförderungsgesetz, zuletzt geändert durch Artikel 1 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Nummer 4 durch folgende Nummern 4 und 5 ersetzt:
- „4.
- bei einem Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen für den Betrieb,
- 5.
- bei einem Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen für die Form des Gelegenheitsverkehrs und den Betrieb mit bestimmten Kraftfahrzeugen unter Angabe ihrer amtlichen Kennzeichen."
- b)
- Absatz 4 wird aufgehoben.
- 2.
- § 17 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 2 werden nach den Wörtern „im Gelegenheitsverkehr" die Wörter „mit Personenkraftwagen" eingefügt.
- bb)
- In Nummer 8 werden die Wörter „mit Kraftfahrzeugen" durch die Wörter „mit Personenkraftwagen" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden in den Sätzen 1 und 2 jeweils nach dem Wort „Gelegenheitsverkehr" die Wörter „mit Personenkraftwagen" eingefügt.
- 3.
- § 52 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 3 werden die Wörter „nach diesem Gesetz erforderliche" gestrichen.
- b)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Abweichend von § 9 Abs. 1 Nr. 4 wird die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen auch für die Form des Gelegenheitsverkehrs erteilt."
- 4.
- Im Abschnitt IX wird vor § 64 folgender § 62 eingefügt:
„§ 62 Übergangsbestimmungen
Genehmigungen für Gelegenheitsverkehre, die vor dem 1. September 2007 erteilt worden sind, bleiben bis zum Ablauf der in der Genehmigungsurkunde enthaltenen Geltungsdauer wirksam."
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Fahrpersonal
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 PersBefördRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PersBefördRÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 7 PersBefördRÄndG Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 18. August 2006 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. September 2007 in Kraft. (3) Artikel 5 tritt am 1. September 2006 und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 1970
Artikel 14 MEG I Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1962) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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