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Artikel 11 - GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Geltung ab 01.01.2004, abweichend siehe Artikel 37
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Artikel 11 Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, das zuletzt durch Artikel 10 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 39 wird wie folgt geändert:

a)
Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 werden jeweils nach dem Wort „Krankenkassen" die Wörter „sowie der zusätzliche Beitragssatz" eingefügt.

bb)
Nach Satz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Der für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 maßgebende durchschnittliche allgemeine Beitragssatz verringert sich um 0,9 Beitragssatzpunkte."

b)
Der Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden nach dem Wort „Krankenkassen" die Wörter „sowie dem zusätzlichen Beitragssatz" eingefügt.

bb)
Nach Satz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Der für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 maßgebende durchschnittliche allgemeine Beitragssatz verringert sich um 0,9 Beitragssatzpunkte."

c)
Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

„Der für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 maßgebende durchschnittliche allgemeine Beitragssatz verringert sich um 0,9 Beitragssatzpunkte."

2.
§ 42 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nach der Angabe „(§ 245 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)" werden die Wörter „sowie dem zusätzlichen Beitragssatz" eingefügt.

b)
Dem bisherigen Text wird folgender Satz angefügt:

„Der für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 maßgebende durchschnittliche allgemeine Beitragssatz verringert sich um 0,9 Beitragssatzpunkte."

3.
In § 48 Abs. 3 werden nach dem Wort „Hälfte" ein Semikolon und die Wörter „den zusätzlichen Beitragssatz trägt der Rentner allein" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 11 GMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 GMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 37 GMG Inkrafttreten
... (§ 249), 150 (§ 249a) und 151 (§ 257), Artikel 2 Nr. 9 (§ 248) sowie Artikel 11 und 12 Nr. 3 (§ 16) treten am 1. Juli 2005 in Kraft. (9) Artikel 2 Nr. 2 (§ ...