Artikel 36 - GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Geltung ab 01.01.2004, abweichend siehe Artikel 37
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Artikel 36 Neufassung des Gesetzes über das Apothekenwesen und der Apothekenbetriebsordnung



Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung kann den Wortlaut des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung in den vom 1. Januar 2004 an geltenden Fassungen im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



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