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Artikel 2 - Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG I k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Nach § 203 Abs. 2 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 168 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) geändert worden ist, wird folgender Absatz 2a eingefügt:
- „(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn ein Beauftragter für den Datenschutz unbefugt ein fremdes Geheimnis im Sinne dieser Vorschriften offenbart, das einem in den Absätzen 1 und 2 Genannten in dessen beruflicher Eigenschaft anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist und von dem er beider Erfüllung seiner Aufgaben als Beauftragter für den Datenschutz Kenntnis erlangt hat."
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Zitierungen von Artikel 2 Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MEG I verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MEG I selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
G. v. 24.10.2006 BGBl. I S. 2350
Artikel 2 RückgVermabschStG Änderung des Strafgesetzbuches
... der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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