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Artikel 4 - Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG I k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Hochbaustatistikgesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 HBauStatG § 5

§ 5 des Hochbaustatistikgesetzes vom 5. Mai 1998 (BGBl. I S. 869), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3762) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„§ 5 Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

Die Erhebungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 4 werden monatlich für den abgelaufenen Kalendermonat, die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr, die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 wird jährlich nach dem Stand vom 31. Dezember durchgeführt."

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Zitierungen von Artikel 4 Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 MEG I verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MEG I selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 16 MEG I Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 4 und 8 bis 10 treten am 1. Januar 2007 in Kraft.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Artikel 5a EAG EE Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
... Nummer 6 des Hochbaustatistikgesetzes vom 5. Mai 1998 (BGBl. I S. 869), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, werden nach dem Wort ...