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Artikel 5 - Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG I k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik


Artikel 5 ändert mWv. 26. August 2006 LohnStatG § 14

Nach § 13 des Gesetzes über die Lohnstatistik in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. April 1996 (BGBl. I S. 598), das zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046) geändert worden ist, wird folgender § 14 eingefügt:

 
„§ 14

Abweichend von § 13 Abs. 3 wird die Durchführung der Statistik über die Struktur der Arbeitsverdienste und Arbeitszeiten nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 im Jahr 2008 für das Jahr 2007 ausgesetzt."