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§ 1 - Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
neugefasst durch B. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 2043; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 29.01.2021 BGBl. I S. 146
Geltung ab 04.08.2006; FNA: 7833-3-15 Tierschutz
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Geltung ab 04.08.2006; FNA: 7833-3-15 Tierschutz
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§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.
(2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden
- 1.
- auf die vorübergehende Unterbringung von Tieren während Wettbewerben, Ausstellungen, Absatzveranstaltungen sowie kultureller Veranstaltungen;
- 2.
- während einer tierärztlichen Behandlung, soweit nach dem Urteil des Tierarztes im Einzelfall andere Anforderungen an das Halten zu stellen sind;
- 3.
- während eines Tierversuchs im Sinne des § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes, soweit für den verfolgten Zweck andere Anforderungen an das Halten unerlässlich sind.
Text in der Fassung des Artikels 4 Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften V. v. 12. Dezember 2013 BGBl. I S. 4145 m.W.v. 18. Dezember 2013
Frühere Fassungen von § 1 TierSchNutztV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.12.2013 | Artikel 4 Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2013 BGBl. I S. 4145 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 TierSchNutztV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 TierSchNutztV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierSchNutztV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145
Artikel 4 VersTierMeldVEV Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
... § 1 Absatz 2 Nummer 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom ...
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