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§ 15 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (LAP-gDFm/EloAufklBundV)

V. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 2057 (Nr. 41); aufgehoben durch § 62 V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 962
Geltung ab 01.09.2006; FNA: 2030-7-14-2 Beamte
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§ 15 Praxisbezogene Lehrveranstaltung II



(1) Die Praxisbezogene Lehrveranstaltung II baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten der Praxisbezogenen Lehrveranstaltung I sowie auf den im Praktikum I vermittelten Kenntnissen auf.

(2) Zusätzlich werden Kenntnisse vermittelt in den Lehrgebieten:

1.
Möglichkeiten und Grenzen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung und

2.
Aufklärungsschwerpunkte.



 

Zitierungen von § 15 LAP-gDFm/EloAufklBundV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 LAP-gDFm/EloAufklBundV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-gDFm/EloAufklBundV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 LAP-gDFm/EloAufklBundV Leistungsnachweise während der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen (vom 05.04.2017)
... Lehrveranstaltung II sind zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten aus den in den §§ 14 und 15 genannten Lehrgebieten zu fertigen und zwei weitere Leistungsnachweise zu erbringen.  ... Lehrveranstaltung IV sind zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten aus den in den §§ 14, 15 und 17 genannten Lehrgebieten zu fertigen und zwei weitere Leistungsnachweise zu erbringen. ...
§ 26 LAP-gDFm/EloAufklBundV Schriftliche Prüfung (vom 05.04.2017)
... Jeweils eine Aufgabe der vier schriftlichen Arbeiten ist aus den in den §§ 14 bis 17 genannten Lehrgebieten zu bestimmen. Die Zusammenfassung mehrerer Lehrgebiete zu ...
§ 28 LAP-gDFm/EloAufklBundV Mündliche Prüfung (vom 05.04.2017)
... Die Prüfungskommission wählt den Prüfungsstoff aus den in den §§ 14 bis 17 genannten Lehrgebieten aus. (2) Die oder der Vorsitzende der ...
§ 37 LAP-gDFm/EloAufklBundV Allgemeine Regelungen zum Ausbildungsaufstieg
... Laufbahn befähigt sind. (4) § 9 Abs. 3 bis 7 und die §§ 10 bis 35 mit Ausnahme von § 32 Abs. 1 Satz 1 und 2 gelten entsprechend, soweit nicht im Kapitel ...
§ 42 LAP-gDFm/EloAufklBundV Regelungen zum Praxisaufstieg
... besteht aus 1. den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen nach den §§ 14, 15 und 17, deren Dauer sich nach § 12 Abs. 1 bestimmt, und 2. im Übrigen aus ...