In der Praxisbezogenen Lehrveranstaltung III werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den spezialgesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsbestimmungen insbesondere in den Lehrgebieten
- 1.
- Staats- und Europarecht,
- 2.
- Verwaltungsrecht und
- 3.
- Zivilrecht,
soweit dies für die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben notwendig ist, vertraut gemacht.