Tools:
Update via:
Zitierungen von § 9 DeckRegV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 DeckRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DeckRegV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 DeckRegV Haupt- und Unterregister (vom 09.10.2022)
... des Unterregisters zu versehen. Die Eintragungen müssen die Informationen nach den §§ 9 bis 14 enthalten und sollen die in den Anlagen 1 bis 3 vorgesehenen Inhalte der Formulare DR 1, DR ... und dem Datum der Übertragung zu verzeichnen, 2. sind die weiteren nach den §§ 9 bis 14 erforderlichen Angaben aus dem Unterregister in das Hauptregister zu übertragen und ...
§ 10 DeckRegV Eintragung ausländischer Sicherungsrechte (vom 08.10.2022)
... sind entsprechend den Eintragungen im Inland belegener Hypotheken und Grundschulden nach § 9 vorzunehmen. (2) Soweit die Bezeichnungen der Grundstücke oder ...
§ 11 DeckRegV Eintragung von Deckungswerten nach § 20 Abs. 1 des Pfandbriefgesetzes (vom 09.10.2022)
... in Spalte 4 die Angaben des zu löschenden Werts in Spalte 1 zu wiederholen. § 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8 gilt entsprechend. 5. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Absatz 3 Satz ...
§ 12 DeckRegV Eintragung von Deckungswerten nach § 21 und § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes (vom 09.10.2022)
... Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes sind vorbehaltlich des Absatzes 2 entsprechend den §§ 9 und 10 vorzunehmen. (2) In der Überschrift tritt anstelle des Zusatzes ... sind, sind die zugrunde liegenden Darlehensforderungen in Spalte 4 einzutragen. § 9 Nr. 4 Satz 2 gilt entsprechend. In den Fällen des § 23 Absatz 4 des Pfandbriefgesetzes ist ...
§ 12a DeckRegV Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes (vom 09.10.2022)
... 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes ist vorbehaltlich Absatz 2 entsprechend den §§ 9 und 10 vorzunehmen. (2) In der Überschrift tritt anstelle des Zusatzes ... sind, sind die zugrunde liegenden Darlehensforderungen in Spalte 4 einzutragen. § 9 Nr. 4 Satz 2 gilt entsprechend. In den Fällen des § 26c Absatz 4 des Pfandbriefgesetzes ist ...
§ 13 DeckRegV Eintragung von Derivategeschäften (vom 09.10.2022)
... des Deckungsregisters ist, erfolgen. § 8 Absatz 4 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes und § 9 Nummer 5 Satz 6 bis 8 gelten entsprechend. 8. Löschungsvermerke sind unter Angabe des Datums ... in Spalte 9 die Angaben des zu löschenden Werts in Spalte 1 zu wiederholen. § 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8 gilt entsprechend. 9. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Absatz 3 Satz ...
§ 18 DeckRegV Übergangsbestimmungen (vom 08.10.2022)
... (4) Auf vor dem 1. Juli 2023 vorgenommene Eintragungen finden die §§ 9 bis 12a und § 14 in ihrer am 7. Oktober 2022 geltenden Fassung Anwendung. § 4 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 7 PfandBFEG Änderung der Deckungsregisterverordnung
... Unterregisters zu versehen. Die Eintragungen müssen die Informationen nach den §§ 9 bis 14 enthalten und sollen die in den Anlagen 1 bis 3 vorgesehenen Inhalte der Formulare DR 1, DR ... DR 1, DR 2 und DR 3 in übersichtlicher Form wiedergeben." 2. Dem § 9 werden folgende neue Nummern 7 und 8 angefügt: „7. Sind eingetragene Werte ... 26a und 26f Abs. 1 Nr. 1 des Pfandbriefgesetzes ist vorbehaltlich Absatz 2 entsprechend § 9 vorzunehmen. (2) In Spalte 2a tritt an die Stelle der Bezeichnung des belasteten ... gesichert sind, sind die zugrunde liegenden Darlehensforderungen in Spalte 4 einzutragen. § 9 Nr. 4 Satz 2 gilt entsprechend." 4. § 13 wird wie folgt geändert: ...
Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung
V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Artikel 3 PfandRÄndV Änderung der Deckungsregisterverordnung
... und dem Datum der Übertragung zu verzeichnen, 2. sind die weiteren nach den §§ 9 bis 14 erforderlichen Angaben aus dem Unterregister in das Hauptregister zu übertragen und ... verarbeitet werden kann, an den Sachwalter zu übermitteln." 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt geändert: ... durch die Angabe „Spalte 1" ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe „ § 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Angabe „§ 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. c) ... bb) In Satz 3 wird die Angabe „§ 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Angabe „ § 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. c) Folgende Nummer 5 wird angefügt: „5. ... 10. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 9 " durch die Angabe „den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 9" durch die Angabe „den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Dem ... 11. § 12a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 9 " durch die Angabe „den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 9" durch die Angabe „den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Dem ... Satz wird angefügt: „§ 8 Absatz 4 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes und § 9 Nummer 5 Satz 6 bis 8 gelten entsprechend." h) Nummer 8 wird wie folgt geändert: aa) ... die Angabe „Spalte 1" ersetzt. bb) In Satz 3 werden die Wörter „ § 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Wörter „§ 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. ... 3 werden die Wörter „§ 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Wörter „ § 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. i) Folgende Nummer 9 wird angefügt: „9. ... Jahre beträgt. (4) Auf vor dem 1. Juli 2023 vorgenommene Eintragungen finden die §§ 9 bis 12a und § 14 in ihrer am 7. Oktober 2022 geltenden Fassung Anwendung. § 4 Absatz 1 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7347/v144986.htm