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Berichtigung - Berichtigung der Neufassung der Handwerksordnung (HwOBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 3b des Gesetzes vom 6. September 2005 (BGBl. I S. 2725), ist wie folgt zu berichtigen:
In § 67 Abs. 2 ist das Wort „Berufsausbildung" durch das Wort „Berufsbildung" zu ersetzen.
In § 67 Abs. 2 ist das Wort „Berufsausbildung" durch das Wort „Berufsbildung" zu ersetzen.
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