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§ 1 - Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz (SZAG)
Artikel 14 G. v. 05.09.2006 BGBl. I S. 2098, 2104 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2398
Geltung ab 12.09.2006; FNA: 170-7 Vereinigung Europas Europaunion
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Geltung ab 12.09.2006; FNA: 170-7 Vereinigung Europas Europaunion
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§ 1 Gegenstand
Dieses Gesetz regelt die innerstaatliche Aufteilung von Einlagen sowie Geldbußen (Sanktionszahlungen) gemäß den Artikeln 121, 126 und 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Verbindung mit der
- 1.
- Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 33) geändert worden ist,
- 2.
- Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12) geändert worden ist, und
- 3.
- Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1).
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags G. v. 15. Juli 2013 BGBl. I S. 2398 m.W.v. 19. Juli 2013
Frühere Fassungen von § 1 SZAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 19.07.2013 | Artikel 3 Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vom 15.07.2013 BGBl. I S. 2398 |
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Zitierungen von § 1 SZAG
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SZAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SZAG Grundlagen
... die das Statistische Bundesamt zum 30. Juni des dem Beschluss des Rates gemäß § 1 Satz 3 vorausgehenden Kalenderjahres (Anlastungsjahr) festgestellt hat. (2) ... gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 ist, bei Geldbußen gemäß § 1 Satz 1 vorbehaltlich der endgültigen Ergebnisse der amtlichen Rechnungsstatistik, das ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2398
Artikel 3 FiskVtrUG Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes
... Union (Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz - SZAG)". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Gegenstand Dieses Gesetz regelt ... - SZAG)". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Gegenstand Dieses Gesetz regelt die innerstaatliche Aufteilung von Einlagen sowie ...
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