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Artikel 8 - Föderalismusreform-Begleitgesetz (FödReformBeglG k.a.Abk.)
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
Das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 14 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen.
- 2.
- § 15 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 5 und Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes" durch die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes und in § 2 Abs. 2 des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098, 2100)" ersetzt.
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Wohnraumförderungsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 des Wohnraumförderungsgesetzes" durch die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes und in § 2 Abs. 2 des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 8 Föderalismusreform-Begleitgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 FödReformBeglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FödReformBeglG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 22 FödReformBeglG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 4 bis 9, 11, 13, 20 und 21 treten am 1. Januar 2007 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am ...
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