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Artikel 8 - Föderalismusreform-Begleitgesetz (FödReformBeglG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 AFWoG § 14, § 15

Das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), wird wie folgt geändert:

1.
In § 14 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen.

2.
§ 15 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 5 und Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes" durch die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes und in § 2 Abs. 2 des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098, 2100)" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Wohnraumförderungsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 des Wohnraumförderungsgesetzes" durch die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes und in § 2 Abs. 2 des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Föderalismusreform-Begleitgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 FödReformBeglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FödReformBeglG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 22 FödReformBeglG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 4 bis 9, 11, 13, 20 und 21 treten am 1. Januar 2007 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am ...