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Artikel 9 - Föderalismusreform-Begleitgesetz (FödReformBeglG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 WoFG § 3, § 4, § 19, § 38, § 39, § 40, § 41, § 42, § 43, § 47, § 48, § 50, § 51

Das Wohnraumförderungsgesetz vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3450), wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Abs. 1 werden das Wort „Bund" und das nachfolgende Komma gestrichen.

2.
In § 4 Abs. 1 werden das Wort „Bund" und das nachfolgende Komma gestrichen.

3.
§ 19 wird wie folgt gefasst:

„§ 19 Wohnfläche

Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der ausschließlich zur Wohnung gehörenden Räume. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zur Berechnung der Grundfläche und zur Anrechenbarkeit auf die Wohnfläche zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf eine oberste Landesbehörde übertragen."

4.
Die §§ 38 bis 43 werden aufgehoben.

5.
§ 47 Abs. 1 wird aufgehoben.

6.
In § 48 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b werden nach dem Wort „Wohnungsfürsorgemittel" ein Komma und die Wörter „mit Ausnahme von Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes sowie der früheren öffentlich-rechtlichen Sondervermögen des Bundes oder deren Rechtsnachfolger," eingefügt.

7.
§ 50 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 werden nach dem Wort „Wohnungsfürsorgemitteln" ein Komma und die Wörter „mit Ausnahme von Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes sowie der früheren öffentlich-rechtlichen Sondervermögen des Bundes oder deren Rechtsnachfolger," eingefügt.

b)
Nummer 5 wird aufgehoben.

8.
In § 51 Abs. 1 werden die Wörter „5 und Satz 2" durch die Wörter „Satz 2 und den in § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098, 2100)" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 9 Föderalismusreform-Begleitgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 FödReformBeglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FödReformBeglG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 22 FödReformBeglG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 4 bis 9 , 11, 13, 20 und 21 treten am 1. Januar 2007 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
Artikel 2 EGBEEG Folgeänderungen sonstiger Vorschriften
... vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098) geändert worden ist, werden nach dem ...